Verträge
Netznutzungsvertrag gültig ab 01.04.2022
Dieser Vertrag vermittelt dem Netznutzer (als Lieferant oder Letztverbraucher) den Zugang zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz der ews-Netz GmbH.
Anschlussnutzungsvertrag
Gegenstand dieses Vertrages ist die Anschlussnutzung eines letztverbrauchenden Kunden. Er regelt die Rechte und Pflichten, die sich aus der Belieferung über diesen Anschluss und dessen Nutzung zur Entnahme von Elektrizität ergeben und wird zwischen dem Anschlussnutzer und der ews-Netz GmbH geschlossen.
Anschlussvertrag
Gegenstand dieses Vertrages ist der Anschluss der elektrischen Anlage des Anschlussnehmers an das Elektrizitätsversorgungsnetz der ews-Netz GmbH. Er regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner und wird zwischen dem Anschlussnehmer und der ews-Netz GmbH geschlossen.
Messstellenvertrag
- Messstellenvertraggültig bis 30.06.2026
- Messstellenvertraggültig ab 01.07.2026
Messstellenbetreiberrahmenvertrag
- Messstellenbetreiberrahmenvertraggültig bis 30.06.2026
- Messstellenbetreiberrahmenvertraggültig ab 01.07.2026
Musterverträge für Charge Point Operator (CPO)
Der CPO ist für Installation, Service und Wartung der Ladestation verantwortlich. Der CPO muss nicht gleichzeitig Besitzer oder Investor der Ladestation sein. Der CPO ist dafür verantwortlich, den Strom für die Ladestation zu beschaffen. Damit ist er Letztverbraucher im Sinne des EnWG.
Gemäß des BNetzA Beschlusses vom 21.12.2020 (BK6-20-160) erhalten CPOs über die NZR-EMob die Möglichkeit, dritten Lieferanten einen bilanziellen Netzzugang anzubieten.
Der Umsetzungsstichtag ist der 01.06.2021.
Hier finden Sie die „Zusatzrahmenvereinbarung zum Netznutzungsvertrag – Netzzugangsregeln zur Ermöglichung einer ladevorgangsscharfen bilanziellen Energiemengenzuordnung für Elektromobilität.
