Grundversorger - Feststellung Strom

Mitteilung des Grundversorgers gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG

Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen. Die letzte Feststellung war zum 1. Juli 2018 durchzuführen. Zum 1. Juli 2021 erfolgte die nunmehr fünfte Feststellung für das Netzgebiet der ews-Netz GmbH. Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Im Netzgebiet der ews-Netz GmbH erfolgt die Belieferung von Haushaltskunden im Sinne des § 36 EnWG mehrheitlich durch die Energie und Wasser Wahlstedt/Bad Segeberg GmbH & Co.KG, so dass diese für die nächsten drei Kalenderjahre als Grundversorger festgestellt wird.

Kontaktdaten Grundversorger

Energie und Wasser Wahlstedt/Bad Segeberg GmbH & Co.KG
Am Wasserwerk 5
23795 Bad Segeberg