Netzanschluss

Gegenstand dieses Vertrages ist der Anschluss der Anlage des Anschlussnehmers an das Stromversorgungsnetz der ews-Netz GmbH. Er regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner und wird zwischen dem Anschlussnehmer und der ews-Netz GmbH geschlossen.

Netzanschlussverträge Mittelspannung

Der Anschluss einer elektrischen Anlage des Anschlussnehmers an das Elektrizitätsversorgungsnetz erfolgt auf Basis festgelegter technischer Mindestanforderungen, gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen sowie den anerkannten Regeln der Technik.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite unseres Betriebsführers.


BKZ (Baukostenzuschuss)

Die folgende Preisliste gilt für Kunden mit einem Anschluss in der Niederspannung und Mittelspannung. Der Baukostenzuschuss ist bei Neuanschlüssen oder Erhöhungen der vertraglich zugesicherten Leistung zu zahlen.

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PV-Anlagen

Sie möchten eine Photovoltaikanlage an das Netz der ews Netz anschließen? Sie finden alle notwendigen Dokumente sowie eine hilfreiche Checkliste hier in einer Zusammenfassung.

Ablauf Ihres Hausanschlusses

Bitte stellen Sie möglichst frühzeitig in Zusammenarbeit mit Ihrem Installateur die entsprechenden Anmeldeunterlagen für die neuen Anschlüsse (Strom, evt. mit Wärmepumpe/Gas) zusammen.

Zusammen mit Ihrer Anmeldung senden Sie bitte - so früh wie möglich - folgende Dokumente an das für Sie zuständige Netzcenter oder per E-Mail an den von uns zuständigen Betriebsführer meinanschluss@sh-netz.com:

  • einen Lageplan (Maßstab 1:500) mit neuem Gebäudekörper
  • einen Geschossgrundrissplan (Maßstab 1:100) mit markiertem Netzanschlussraum
  • eine Flurkarte

Als Gewerbekunde ergänzen Sie bitte die Unterlagen zur Bearbeitung des Stromanschlusses um Datenblätter für elektrische Verbraucher mit höherer Leistung (z. B. Aufzüge).

Wir senden Ihnen nach Eingang und Bearbeitung Ihrer Anmeldung das Angebot (bestehend aus Angebot/Auftrag/Netzanschlussvertrag) zu.

Bitte senden Sie den von Ihnen unterschriebenen Auftrag und Netzanschlussvertrag als Auftragserteilung an das zuständige Netzcenter (Bad Segeberg) zurück. Die zweitere Ausführung ist für Ihre Unterlagen.

Rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten nehmen Sie bitte mit der Vertragsfirma der Schleswig-Holstein Netz AG Kontakt auf, um den Termin konkret zu vereinbaren.

Bitte beachten Sie für die Terminvereinbarung:

  • Die Wände im Anschlussraum müssen fertig gestellt sein.
  • Die Leitungstrasse muss frei zugänglich sein (z. B. frei von Gerüsten/Erdaushub).
  • Das Erdniveau des Außengeländes muss bekannt sein (Leitungstiefe).
  • Es muss die dauerhaft gas- und wasserdichte Gebäudeeinführung (Ein-/Mehrsparten-Einführung) eingebaut sein.
  • Der Baukörper/Hausanschlusssraum muss abschließbar sein.
  • Die Leitungstrasse darf nicht später überbaut werden und muss dauerhaft zur Überprüfung zugänglich bleiben.

Es kann witterungsbedingt (z. B. Starkregen/Frost) zu Verzögerungen/Terminverschiebungen kommen.

Beim Zählereinbau Gas – und  Strom Standard bestellt der Installateur mit der Fertigmeldung per Abruf den Zähler im NC Segeberg und muss ihn anschließend im NC Segeberg abholen und einbauen.

Nach Abschluss der Bauarbeiten erhalten Sie eine genaue Abrechnung über die erbrachten Leistungen. Hierbei werden die tatsächlichen Leitungslängen berücksichtigt.

Weitere Informationen finden Sie unter www.sh-netz.de.

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Weiterführende Links

Mehrspartenhauseinführung

Die Zuständigkeit der ews-Netz GmbH für die Versorgungsinfrastruktur endet am Hausanschluss. Für die Installation der Anlagen im Haus ist der Kunde selbst verantwortlich und beauftragt damit in der Regel einen Installateur seiner Wahl. Voraussetzung ist, dass der Installateur bei einem in Deutschland tätigen Netzbetreiber eingetragen ist.
 
Sobald die Anlage fertiggestellt ist, meldet der Installateur die Inbetriebnahme bei der ews-Netz GmbH an. Diese erfolgt durch den Installateur.
 
Hier finden Installateure alle Unterlagen, Informationen und Ansprechpartner rund um die Installation von Anlagen sowie Infos zur Aufnahme in das Installateurverzeichnis.

Auf diesen Seiten finden Installateure alle wesentlichen Informationen: wir haben Ihnen wichtige Dokumente und Unterlagen zur Strominstallation an unserem Netz zusammengestellt und informieren Sie in unserem Installateurrundschreiben über aktuelle Themen und wesentliche Neuerungen. Zudem haben Sie hier die Möglichkeit, sich in unser Installateurverzeichnis aufnehmen zu lassen.

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Mit der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) hat die Bundesregierung die allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung bei den an das Niederspannungsnetz angeschlossenen Letztverbrauchern geregelt. Hier finden Sie die Rechtsverordnung zum Download.

Folgend finden Sie die Ergänzenden Bedingungen Strom zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) inklusive Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen Strom.