Allgemeine Bedingungen
für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederspannung
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Die Bundesregierung ist berechtigt, mittels Rechtsverordnung allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung bei den an das Niederspannungsnetz angeschlossenen Letztverbrauchern angemessen festzusetzen.
- Allgemeine Bedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz
- Ergänzende Bedingungen NAVGültig ab 01.01.2021
- Ergänzende Bedingungen NAVGültig ab 01.07.2020
- Ergänzende Bedingungen NAVGültig ab 01.01.2020
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)