Erläuterung zur Ermittlung der Netzentgelte

Netzentgelte werden für die Nutzung der Leitungsinfrastruktur erhoben. Die von Ihnen entrichteten Netzentgelte sind der Preis für die Netzebene, an der Sie bei uns angeschlossen sind. Sie beinhalten auch die Kosten für alle vorgelagerten Netzebenen.

Unser Netzgebiet umfasst die Druckebenen von Mittel- bis Niederdruck.

Bei der Festlegung der Netzentgelte sind wir rechtlich nach § 15 GasNEV verpflichtet folgende vier Schritte durchzuführen:

Netzkosten:

Zur Bestimmung der Erlösobergrenze – der Ausgangsbasis für die Netzentgelte – muss zunächst eine Kostenprüfung durchgeführt werden. Das Ausgangsniveau wird anhand des Jahresabschlusses eines sogenannten Basisjahres festgelegt. Das Basisjahr ist das Geschäftsjahr, das drei Jahre vor Beginn einer Regulierungsperiode liegt. Für die Kostenprüfung werden nur betriebsnotwendige Kosten des Netzbetriebs berücksichtigt, die denen eines effizienten und strukturell vergleichbaren Netzbetreibers entsprechen. Kosten, die auf Besonderheiten des Basisjahres beruhen, werden nicht berücksichtigt.

Im nächsten Schritt werden die Netzkosten einem Effizienzvergleich unterzogen.

*Da an unserem Gasnetz weniger als 15.000 Kunden angeschlossen sind, nehmen wir an dem vereinfachten Verfahren nach § 24 ARegV und nicht am Effizienzvergleich teil.

Effizienzvergleich:

Im Anschluss an die Kostenprüfung werden unsere für das Basisjahr ermittelten Kosten einem bundesweiten Effizienzvergleich unterzogen. Dabei werden die Unterschiede in der Versorgungsaufgabe mithilfe von Vergleichs- und Aufwandsparametern berücksichtigt. Manche Kosten werden als „dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten“ abgegrenzt. Auf diese Kosten, wie beispielsweise Kosten durch die erforderliche Inanspruchnahme vorgelagerter Netzebenen oder Konzessionsabgaben, haben wir als Verteilnetzbetreiber keinen Einfluss und sie fließen deshalb nicht in den Effizienzvergleich ein.

Individuelle Erlösobergrenze:

Nach der Kostenprüfung erfolgt die Festlegung der Individuellen Erlösobergrenze (EOG). Die EOG setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen, welche die Höhe anheben oder verringern können. Zur Ermittlung der EOG dient eine vorgegebene Regulierungsformel.

Berechnung der Netzentgelte:

Um die Netzentgelte zu ermitteln, wird die genehmigte Erlösobergrenze auf alle Netznutzer aufgeteilt. Die geprüften Kosten werden dazu den jeweiligen Netzebenen zugeordnet.

Von höheren Ebenen werden die Kosten jeweils auf die darunter liegende Ebene aufgeschlagen – also gewälzt. Mit Hilfe der Gleichzeitigkeitsfunktion wird abgeschätzt, welchen Anteil die Netznutzer an der höchsten Belastung des Netzes haben.